- Offizieller Beitrag
Freistellung im Sinne des Arbeitgebers bedeutet Kündigung. Er ist erst mal von allem entbunden, bis z.B ein Gericht entschieden hat oder eine Einigung erzielt wurde.
Eine Freistellung ist der einseitige Verzicht des Arbeitgebers auf die vertraglich geschuldete Leistung des Arbeitnehmers. Eine fristlose Kündigung ist der Verzicht auf dieselbe bei gleichzeitiger Verweigerung der eigenen geschuldeten Leistung, also des Gehalts. Diese hat wohl das größere Potential vor Gericht zu landen. Eine Freistellung wohl erheblich seltener, außer wenn z.B. durch die Freistellung erfolgsabhängige Vergütungsbestandteile nicht mehr erreichbar sind und/oder verwehrt werden.
Ist eigentlich bekannt, was im Falle Beyers erfolgt ist? Die PM sprechen jeweils von "beendeter Zusammenarbeit", was ja auf beides zutreffen könnte.
Meiner Meinung nach wird eine Fristlose Kündigung ausgesprochen und zeitgleich eine Freistellung bis alles geklärt ist. Ich hab mich da glaube ungenau ausgedrückt. Eine Freistellung ist keine Kündigung, geht mit dieser aber oft Hand in Hand. So kenne ich es zumindest aus einigen Fällen in meiner Firma.