Absage des außerordentlichen Verbandstages am Samstag, 07. Februar 2009, Leverkusen
Liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde,
wie erst jetzt festgestellt wurde, ist uns schon bei der Einladung zum a.o. Verbandstag ein Unterlassungfehler unterlaufen.
Wir haben nicht auf die Notwendigkeit einer schriftlichen Begründung bei Antragseinreichung hingewiesen. Diese schriftliche Begründung ist laut §11, Abs. 3 der WBV-Satzung jedoch Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit eines Antrages.
Nunmehr muss festgestellt werden, dass für diverse Anträge, so auch auch für den Antrag 1 des Präsidiums auf Änderung der Satzung keine schriftliche Begründung vorliegt. Somit besteht die Gefahr, dass diese Anträge aus formalen Gründen nicht behandelt werden oder ggfls. sogar im Nachhinein von anderer Seite oder gar durch das Vereinsregister selber per Amtsgerichtsbeschluss gekippt werden. Kostenersatzansprüche bezüglich eventuell umsonst getätigter Anreise etc. könnten folgen. Das Riskio ist insgesamt gesehen zu hoch.
Aus diesem Grunde müssen wir den für Samstag (07.02.2009, Leverkusen) geplanten a.o. Verbandstag leider absagen und werden Sie Anfang nächster Woche über einen neuen Termin informieren.
Wir entschuldigen uns dafür, dass uns dieser Fehler unterlaufen ist, aber trotz Besprechung in verschiedenen Gremien ist dieses keinem aufgefallen. In der Hoffnung auf Ihr Verständnis verbleiben wir
mit freundlichen Grüßen
gez. Hans-Günter Schmitz, Präsident