Ich schäme mich heute noch über meine unverschämten Aussagen im Parallelforum über den heutigen Ehrenpräsidenten dieses großartigen Fußballvereins (Verbrecher, was der Wahrheit entspricht).
Dies entspricht rechtlich gesehen zu 0% der Wahrheit.
Wer seine Haftstrafe vollständig verbüßt hat, hat seine "Schuld gegenüber dem Staat" abgegolten. Man gilt dann rechtlich nicht mehr als "Verbrecher" im Sinne einer aktuellen Straftat, sondern als jemand, der vorbestraft ist.
Also erstens hatte er seine Strafe zu dem Zeitpunkt (glaub ich mich zu erinnern) noch nicht vollständig verbüßt. Und zweitens zählt für mich der moralische Aspekt. Dieser Mensch kam vorzeitig aus der Haft frei, wozu normalerweise Reue und Schuldbewußtsein Voraussetzung sind und stellt sich unmittelbar danach in Davos vor Wirtschaftsvertretern hin und behauptet, er hätte eigentlich niemals verhaftet werden dürfen. Dafür hätten sie ihn sofort wieder abführen sollen!
Kurze Ergänzung noch: Die vorzeitige Entlassung zur Hälfte oder nach 2/3 der Inhaftierung wird nicht einfach so hinterhergeworfen sondern ist im Strafgesetzbuch als Element der Justiz vorgesehen und an Kriterien gebunden. Daher hat er die Voraussetzungen dafür nach Erfüllung der Kriterien erfüllt und somit seine Strafe verbüßt, wenn ihm das gewährt wird. Da gehören weitaus mehr Faktoren dazu. Das Schuldbewusstsein hat er eindeutig gezeigt, indem er zu Beginn des Prozesses gestanden hat und auch im Nachgang seine Taten als größten Fehler seines Lebens bezeichnet hat. Ich kann anhand dieser beiden Punkte nicht erkennen, dass es keine Reue gibt. Zudem gibt es viel mehr relevante Kriterien wie die Frage, ob es eine Erstinhaftierung war, ob eine erneute Tat zu erwarten sei, ob die Person einen festen Wohnsitz und eine geregelte Arbeit hat. Da merkt man im Alltag immer wieder, dass das deutsche Justizsystem nicht nur auf Bestrafung sondern auch auf eine Rückführung der Person in die Gesellschaft ausgerichtet ist. Worauf du mit den Aussagen anspielst, ist das Thema Selbstanzeige und die damit verbundene Straffreiheit. Da war er offenbar fälschlicherweise der Meinung, dass die erfolgte Selbstanzeige korrekt und rechtzeitig gekommen wäre. Die muss aber wohl so schlecht und mit der heißen Nadel gestrickt gewesen sein, dass sie nicht akzeptiert wurde. Das scheint er anders zu sehen. Aber zum Verständnis ist wichtig, dass man versteht, dass es hier um zwei getrennte Bereiche geht: Die Tat als solche und die Selbstanzeige. Letztendlich hat er die im Strafgesetz vorgesehenen Rahmenbedingungen erfüllt und hat seine Strafe verbüßt. Gerade bei diesem Vergehen ist das auch materiell möglich gewesen. Neben der hinterzogenen Steuerschuld von 28 Mio hat er noch eine Strafzahlung geleistet, sodass er insgesamt knapp 45 Mio bezahlt hat.
Aber ich würde mich deiner Aussage anschließen, dass das Thema nun wieder geschlossen wird, da es auch schon lange beendet ist.