Posts by homer0815

    Der Stream ist seit ca. einem Monat eher Mist und geht nicht mehr mit Android-Endgeräten.


    Unter allen Versionen (2.3.6, 2.3.7, 3.2, 4.3) ist Flash 11 drauf aber es wird vergeblich nach einem HTML5 Player gesucht. HTML5 sollte gehen, geht aber nicht. Alles seit Anfang/Mitte Dezember...

    Für mögliche Bewerber von aussen ist schon das Datum 31.05 etwas schwierig, besonders wenn man ein komplett "neues" "Projekt" starten wollte. Wäre schön, wenn man es so offen wie die BBL handhaben würde...


    Wie soll man sich ohne bekannt werden einer Ausschreibung bewerben? - Nur AG 2. BBL scheint wirklich Klarheit zu haben.
    Welches neue Projekt würde sich jedes Jahr immer neu bewerben, ohne eventuelle Aussicht auf eine mögliche WC?
    Würden Theoretische (in Planung befindliche) Zahlen reichen? - Sich ohne Aussicht auf Ausschreibung einer WC schon komplett (eventuell aus dem Nichts) für die ProA aufzustellen scheint wenig sinnvoll...



    Auszug Spielordnung ProA:
    § 6d Wild Card Verfahren
    1. Die DJL ist berechtigt, einen zusätzlichen Teilnehmer am Wettbewerb der 2. Basketball-Bundesliga Spielgruppe ProA zuzulassen, der zum Zeitpunkt der Entscheidung noch nicht über das sportliche Teilnahmerecht verfügt, wenn:
    - die Arbeitsgemeinschaft der 2. Basketball Bundesliga die Einleitung des Wild Card Verfahrens beschlossen hat;
    - der Bewerber bis zum 31.05. des laufenden Jahres einen Lizenzantrag gestellt hat - dem neuen Bundesligisten unter den Verfahrensregelung des Lizenzstatutes für die maßgebliche Spielzeit eine Lizenz unter dem Vorbehalt der Erteilung des sportlichen Teilnahmerechts erteilt wurde;
    - der Bundesligist an die DJL einen Betrag in Höhe von 75.000,00 € zzgl. MwSt. einmalig
    entrichtet hat;
    - der Aufsichtsrat der DJL die Zulassung des Bewerbers beschlossen hat und die Arbeitsgemeinschaft der 2. Basketball-Bundesliga der Herren diesem Beschluss in der auf die Entscheidung des Aufsichtsrates folgenden Sitzung nicht mit einer Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen widersprochen hat.
    2. Die Bestimmungen des § 15 Absatz 3 des Lizenzstatutes bleiben hiervon unberührt.