Meiner Meinung gehört da sogar ein Sonderkündigungsrecht her. Viele sind bereits in Kurzarbeit und es könnte noch prekärer werden (Arbeitsplatzverluste).
TAGB BBU01
19.2. Sofern sich hinsichtlich der Preise oder des damit verbundenen Leistungsumfangs im Vergleich zur Vorsaison Änderungen ergeben, hat der Saisonabo-Inhaber das Recht, sein Saisonabo binnen einer Frist von 4 Wochen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung schriftlich außerordentlich zu kündigen.
Das müsste doch aktuell zutreffen?