WBV Präsident Plonka soll trotz begangener Straftaten ungeschoren davonkommen

  • admin: Alles, was wir hier schreiben ist nachweisbar. Bitte lasst Euch von niemandem unter Druck setzen, Beiträge zu löschen.

    Die Staatsanwaltschaft Köln hat das Strafverfahren wegen falscher Versicherung an Eides statt gegen Uwe Plonka, Präsident des Westdeutschen Basketball-Verbandes, gemäß § 153 I StPO eingestellt.

    Die Einstellung ist rechtswidrig.

    § 153 I StPO verlangt, dass die Schuld des Täters gering ist und kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht.

    Plonkas Schuld war nicht gering, sondern eklatant gesteigert (vgl. § 46 II StGB). Plonka war bereits bei der Kripo Hagen als Beschuldigter wegen falscher uneidlicher Aussage vorgeladen. Dort hat er mehrere unwahre Aussagen getätigt und jedenfalls den objektiven Tatbestand mehrer Straftatbestände erfüllt.

    Anschließend wollte er HOOP-CAMPS (WBV./.HOOP-CAMPS) und Marcus (Plonka./.Zimmermann) durch das LG Köln untersagen lassen, auf die Unwahrheiten des Herrn Plonka bei der Kripo hinzuweisen. In den Verfahren hat Plonka Marcus bezichtigt, dessen eidesstattliche Versicherung sei falsch. Marcus konnte jedoch nachweisen, dass er die Wahrheit gesagt hat und Plonka gegenüber dem Landgericht Köln eine falsche Versicherung an Eides statt abgegeben hat.

    Auch als Plonka mittels des Vernehmungsprotokolls überführt war, wurde nicht vollständig die Wahrheit gesagt. Gegenüber dem LG Köln wurde auch im Namen des WBV behauptet, Plonka habe das polizeiliche Vernehmungsprotokoll nicht gelesen. Das Protokoll wurde von Plonka mit dem Vermerk "Selbst gelesen, genehmigt und unterschrieben" unterzeichnet. Wie dumm und dreist darf man eigentlich sein?

    Plonka hat sich also nicht nur einen einmaligen Fehltritt geleistet; er hat konsequent zum eigenen Vorteil die Unwahrheit gesagt. Unter anderem deshalb ist die Schuld von Uwe Plonka deutlich gesteigert.

    Das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung ist bereits deshalb zu bejahen, da Plonka sein Amt als WBV Präsident missbraucht hat und jedenfalls eine Straftat gegen die deutsche Strafrechtspflege vorliegt. Mithin hat sich der Konflikt, anders als von der Staatsanwaltschaft Köln rechtsirrig behauptet, gerade nicht nur zwischen Privatpersonen abgespielt.

    Positioniere Dich gegen Kriminalität, positioniere Dich gegen Uwe Plonka!

    Unter https://www.basketballverband-nrw.defindet Ihr die Website von Marcus. Der Inhalt entspricht nicht in allen Punkten, der Meinung von HOOP-CAMPS.

  • AG Duisburg 49C3867/17 - Prozessbetrug oder nicht?

    Vor dem WBV Rechtsausschuss
    HOOP-CAMPS hatte ein Verfahren beim WBV Rechtsausschuss. Der WBV Rechtsausschuss hatte entschieden, das Verfahren sei zu komplex. Der WBV Rechtsausschuss sei wegen der Komplexität des Verfahrens nicht zuständig. Zuvor hatte der Rechtsausschuss jedoch weit komplexere Verfahren (z.B. "Ausländerregelung in den Regionalligen unter Auslegung des AEUV") entschieden.

    § 1 der DBB Rechtsordnung, an der Rechtsausschuss des WBV laut WBV Satzung gebunden ist:
    "Für die Rechtsprechung innerhalb des DBB ist ausschließlich die Rechtsordnung maßge-
    bend. Sie regelt alle Rechtsstreitigkeiten, die im DBB, in seinen Mitgliedsverbänden und in
    deren Regionalzusammenschlüssen auftreten. Ihr unterliegen insbesondere alle Verstöße
    gegen die Satzung, Ordnungen und Ausschreibungen sowie die Offiziellen Spielregeln. Die
    Rechtsordnung ist ferner anwendbar bei verbands- oder bundesschädigendem Verhalten."

    Der WBV Rechtsausschuss war also für alle Verfahren zuständig und durfte keinesfalls ein Verfahren wegen dessen Komplexität als unzulässig abweisen. Insbesondere Herr Thomas Schilling hätte dies als Berufsrichter wissen müssen.

    Sowohl dem Präsidium als auch dem WBV Rechtsausschuss war bekannt, dass Personen an der Entscheidung 7/2016 mitgewirkt haben, die inhabil waren.

    Lügen vor dem Amtsgericht Duisburg
    Vor dem Amtsgericht Duisburg wurde seitens des WBV dann gelogen. Es wurde in Kenntnis der Rechtsausschusss-Entscheidung 7/2016 die Einrede des nicht-erschöpften Sportrechtsweges erhoben und behauptet, HOOP-CAMPS hätte auf dem Sportrechtsweg klagen können und müssen. Diesen Sportrechtsweg hatte der Verband jedoch selbst als unzulässig erklärt.

    Prozessbetrug
    Der WBV kann nicht zunächst, den Sportrechtsweg unzulässig erklären ("HOOP-CAMPS darf nicht den Sportrechtsweg beschreiten") und anschließend beim ordentlichen Gericht die Einrede des nicht-erschöpften Sportrechtsweges erheben ("HOOP-CAMPS musste den Sportrechtsweg beschreiten"). Nach hiesigem Rechtsverständnis liegt ein zumindest versuchter Prozessbetrug vor.

    Nachdem Verfahren hat der ehemalige WBV Rechtsausschussvorsitzende eine Collage per Mail versandt, die die Überschrift "Kim Yon Plong" trägt. Die Collage zeigt ein Bild des nordkoreanischen Diktators und daneben ein Bild des WBV Präsidente Uwe Plonka. Der künstlerische Wert dürfte gering sein, die Aussage umso klarer.

    Wenn Du nicht möchtest, dass WBV Vertreter bei Gericht lügen, teile diesen Beitrag.

    Wir werden in den nächsten Wochen weitere Posts veröffentlichen. Gegenüber den Jutizbehörden versucht sich Herr Plonka als honorer Ehrenamtler zu präsentieren. Staatsanwälte und Gerichte haben ihm das immer wieder abgekauft. WIR ABER NICHT!

    Selbstverständlich können wir wieder alles, was wir hier posten, beweisen. Wir sind gespannt, ob wir bald wieder Post von einem Rechtsanwalt, der Herrn Plonka oder den WBV vertritt, bekommen _verwirrt_verwirrt_verwirrt

    #StopCrime #StopPlonka

  • Ah! Der Plonka! Den habe ich ja schon lange auf dem Kieker. Ich würd gern mehr dazu sagen, aber leiiiiider muss ich jetzt in die Arena.

    Derweil kannst du ja mal überlegen, ob das hier der richtige Rahmen für deine Thematik ist. Ich find's jedenfalls seltsam bis fragwürdig.

    Auf geht's Ulmer! Gämsen und Ziegen!

  • Ah! Der Plonka! Den habe ich ja schon lange auf dem Kieker. Ich würd gern mehr dazu sagen, aber leiiiiider muss ich jetzt in die Arena.

    Derweil kannst du ja mal überlegen, ob das hier der richtige Rahmen für deine Thematik ist. Ich find's jedenfalls seltsam bis fragwürdig.

    Leider ist die Thematik zu ernst. Nachweislich sind mehrere Straftaten durch einen Verbandsfunktionär begangen worden. Schade, dass Du meinst, Dich darüber lustig machen zu müssen.

    #StopCrime #StopPlonka

  • Ah! Der Plonka! Den habe ich ja schon lange auf dem Kieker. Ich würd gern mehr dazu sagen, aber leiiiiider muss ich jetzt in die Arena.

    Derweil kannst du ja mal überlegen, ob das hier der richtige Rahmen für deine Thematik ist. Ich find's jedenfalls seltsam bis fragwürdig.

    Leider ist die Thematik zu ernst. Nachweislich sind mehrere Straftaten durch einen Verbandsfunktionär begangen worden. Schade, dass Du meinst, Dich darüber lustig machen zu müssen.

    #StopCrime #StopPlonka

    wie der Vorredner sagte, wenns Straftaten waren...Anzeige erstatten.
    Hier in diesem Forum seh ich aus meiner Sicht keinen Sinn darin, dass du hier alles los wirst.
    Oder hast noch nicht bemerkt wie viele sich hier für deinen Verband und deine Aussage dazu interessieren?

    Klar kannst und darfst du das tun... aber im Grunde ist es sinnlos.
    Wenn du in dem Fall so voller Tatendrang bist und meinst du bist im Recht... geh den offiziellen weg und zeig es an (wenn schon meinst dass es strafbar war)

  • Auch als juristischer Laie bekomme ich erhebliche Bauchschmerzen bei der Lektüre dieser Anschuldigungen. Da wurde offensichtlich ein Verfahren gegen einen Menschen (den ich nicht kenne) eingestellt. Das ist selbstverständlich so zu akzeptieren. Eine anonyme Quelle stellt stattdessen diese Entscheidung einer Staatsanwaltschaft infrage und erhebt heftige justiziabel relevante Vorwürfe gegen eine namentlich genannte Person. Ich meine eben nicht, dass diese anonyme Quelle das kann und darf. Ich befürchte und vermute zudem, dass es mindestens nicht ratsam ist, dieser anonymen Quelle hier die Möglichkeit und die Bühne dafür zu bieten. Ich würde das auch aus Gründen des Eigenschutzes schnellstmöglich unterbinden.

    Wie gesagt: Es handelt sich um die Einschätzung eines juristischen Laien

  • HOOP-CAMPS

    ich lese das hier : Die Staatsanwaltschaft Köln hat die Ermittlungen gegen den WBV Präsidenten Plonka eingestellt. Das Verfahren wurde rechtsfehlerhaft gemäß § 153 I StPO beendet.

    Was willst Du hier in diesen Forum eigentlich bezwecken ?

    Mir kommt es so vor ( reines Bauchgefühl ) das dies nur ein persönlicher Rachefeldzug ist ... den Du hier über eine Plattform ausleben möchtest.

    Ich denke einige hier haben das nun zur Kenntnis genommen so wie ich , aber nun ist auch wieder gut ... deshalb Servus von mir ... _Tschüss_

    ( ich schreibe nun lieber wieder über Bamberger Basketball Belange , wo mir auch einiges nicht passt , ich aber auch nicht ändern kann & auch nicht will )

    Nach der Saison - ist vor der Saison , die schönste Zeit um zu spekulieren & diskutieren _zustimmung

  • Auch als juristischer Laie bekomme ich erhebliche Bauchschmerzen bei der Lektüre dieser Anschuldigungen. Da wurde offensichtlich ein Verfahren gegen einen Menschen (den ich nicht kenne) eingestellt. Das ist selbstverständlich so zu akzeptieren. Eine anonyme Quelle stellt stattdessen diese Entscheidung einer Staatsanwaltschaft infrage und erhebt heftige justiziabel relevante Vorwürfe gegen eine namentlich genannte Person. Ich meine eben nicht, dass diese anonyme Quelle das kann und darf. Ich befürchte und vermute zudem, dass es mindestens nicht ratsam ist, dieser anonymen Quelle hier die Möglichkeit und die Bühne dafür zu bieten. Ich würde das auch aus Gründen des Eigenschutzes schnellstmöglich unterbinden.

    Stimme Dir in vielen Punkten nicht zu:
    Einstellungen durch die Staatsanwaltschaft können fehlerhaft sein. In manchen Fällen sogar eine Straftat (Strafvereitelung im Amt §258a StGB). Selbst wenn sie richtig (=im Sinne von gesetzeskonform) sind, darf man grundsätzlich anderer Meinung sein. Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut im Rechtsstaat. Denn insbesondere bei Einstellungen nach § 153 StGB hat die Staatsanwaltschaft ein Ermessen. Deshalb ist es nicht einfach Einstellung oder Anklage, sondern regelmäßig eine Abwägung.

    Im Strafverfahren gegen den WBV Präsidenten behauptet die Staatsanwaltschaft, die Schuld des Täters sei gering und das öffentliche Interesse an der Verfolgung nicht gegeben. Kriterien für die Schuld sind in § 46 II StGB geregelt. Demnach hätte das Verfahren niemals eingestellt werden dürfen.

    Von anonymer Quelle zu sprechen finde ich bemerkenswert keck. Wir schreiben hier im Forum unter HOOP-CAMPS. Auch http://www.basketballverband-nrw.de hat ein Impressum, aus dem hervorgeht, dass Marcus Zimmermann für den Inhalt verantwortlich ist.

    Frage mich viel mehr, warum niemand hinterfragt, weshalb wir das hier so schreiben können. Glaub mir, wenn irgendetwas nicht stimmte, hätten wir längst die Aufforderung von einem der WBV Anwälte, eine Unterlassungserklärung abzugeben im Briefkasten.

    Da wir belegen können, was wir sagen, können wir solche Post wie zuvor einfach ignorieren. _coooool_coooool_coooool


  • Frage mich viel mehr, warum niemand hinterfragt, weshalb wir das hier so schreiben können. Glaub mir, wenn irgendetwas nicht stimmte, hätten wir längst die Aufforderung von einem der WBV Anwälte, eine Unterlassungserklärung abzugeben im Briefkasten.

    Weil es hier in diesem Forum NIEMAND intetessiert.

    Aber das scheinst du nicht zu kapieren.