Aktuell evtl. auch noch relevant. Ist ab dem 23.08.21 in Kraft getretten.
Quelle: https://www.gesetze-bayern.de/…t/Document/BayIfSMV_13-12
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Register a new accountAktuell evtl. auch noch relevant. Ist ab dem 23.08.21 in Kraft getretten.
Quelle: https://www.gesetze-bayern.de/…t/Document/BayIfSMV_13-12
Das würde ja den kompletten Ausschluss von Zuschauern bedeuten?
Dazu gibt es Morgen auch eine Pressekonferenz der „Indoor-Teamsport Bayern“ unteranderem mit Brose GF Galewski.
Die Regelung von Bloe kann ich mir nicht vorstellen.
Ich habe das gefunden bei infranken.de; hier nur der Ausschnitt; im Link steht dann alles, was zur Zeit gültig ist.
Daneben sind große Sport- und Kulturveranstaltungen "mit länderübergreifendem Charakter" künftig inzidenzunabhängig unter den bisherigen Voraussetzungen (Vorlage eines Testnachweises, Untersagung des Verkaufs und des Ausschanks von Alkohol etc.) möglich. Bayern erhöht die zulässige Höchstzuschauerzahl einschließlich geimpfter und genesener Personen bei solchen Veranstaltungen auf bis zu 50 Prozent der Kapazität der jeweiligen Sport- beziehungsweise Veranstaltungsstätte, höchstens aber auf 25.000 Zuschauer mit festen Sitzplätzen.
Der Link dazu:
Das würde ja den kompletten Ausschluss von Zuschauern bedeuten?
Dazu gibt es Morgen auch eine Pressekonferenz der „Indoor-Teamsport Bayern“ unteranderem mit Brose GF Galewski.
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Ich denke das bezieht sich nicht auf die Profiligen, denn die werden im darauffolgenden Absatz definiert und dort heißt es, dass davon abweichende Regelungen gelten.
1Für große Sportveranstaltungen mit länderübergreifendem Charakter kann der Veranstalter abweichend von Abs. 2 Satz 1 bis 3 Zuschauer unter folgenden Bedingungen zulassen:
1.Die zulässige Höchstzuschauerzahl einschließlich geimpfter und genesener Personen bestimmt sich nach der Anzahl der vorhandenen Plätze, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Plätzen gewahrt ist, und beträgt bis zu 50 % der Kapazität der jeweiligen Sportstätte, höchstens aber 25 000 Zuschauer mit festen Sitzplätzen; Stehplätze sind nicht zugelassen.
2.Die Zuschauer müssen ohne Rücksicht auf die 7-Tage-Inzidenz vor Ort einen Testnachweis nach Maßgabe von § 4 vorlegen.
3.Eintrittskarten werden nur personalisiert verkauft und der Veranstalter hat die Kontaktdaten der Zuschauer nach Maßgabe von § 5 zu erheben.
4.Der Verkauf, Ausschank und Konsum alkoholischer Getränke in den Sportstätten ist untersagt; offensichtlich alkoholisierten Zuschauern darf der Zutritt zu den Sportstätten nicht gewährt werden.
2Länderübergreifenden Charakter haben Ligen und Wettbewerbe, an denen Sportlerinnen und Sportler oder Mannschaften länderübergreifend teilnehmen, wie insbesondere Bundesligen, nationale Pokalwettbewerbe, europäische Vereinswettbewerbe und Wettkämpfe der Nationalmannschaften.
Die Regelung von Bloe kann ich mir nicht vorstellen.
Naja das ist die Ursprungsquelle des Gesetzes.
Ich kann das natürlich falsch interpretieren. Gesetze sind ja bekanntlich nicht für den Ottonormal Bürger geschrieben :D.
Kann auch sein, dass ab 35 Inzidenz der Testnachweis hinzukommt (3) und 4. noch ein Zusatz ist.
Aktuell evtl. auch noch relevant. Ist ab dem 23.08.21 in Kraft getretten.
Quelle: https://www.gesetze-bayern.de/…t/Document/BayIfSMV_13-12
Ich finde Fans sind für den Wettkampf erforderlich
Aber ernsthaft :
Da muss sich was tun. Wäre ein erheblicher Standortnachteil für alle Clubs mit Hallen in Bayern.
Dann sollen die 2G einführen und ohne Maske in der Halle wegen mir mit Abstand. Ganz kapier ich das eh nicht, dass man in der Arena die ganze Zeit Maske tragen muss obwohl es ein Lüftungssystem gibt und im Bambados macht die Sauna auf . Die hocken da bestimmt nicht mit Maske drinnen und schwitzen.
Ich finde Fans sind für den Wettkampf erforderlich
Aber ernsthaft :
Da muss sich was tun. Wäre ein erheblicher Standortnachteil für alle Clubs mit Hallen in Bayern.
Erinnert mich ganz stark an den Amateurfußball zu Beginn der letzten Saison.
Ich bin im Ehrenamt im Bereich Jugendfußball beim Württembergischen Fußballverband tätig. In meinem Bezirk haben wir dabei "Enklaven" im Freistaat Bayern. Dieses dient dazu, um den grenznahmen Vereinen weite, in Bayern oftmals notwendige, Anfahrtswege zu ihren Gegnern zu vermeiden.
Um überhaupt spielen zu können mussten auf Grund unterschiedlicher Regelungen in Württemberg und Bayern zu Saisonbeginn im letzten Jahr die Heimspiele der Vereine auf bayrischen Boden zu deren württembergischen Gegnern getauscht werden!
Ein Irrsinn.
Wäre aber vielleicht auch in dem Fall von der BBL anzudenken um den Nachteil von leeren Hallen zu nehmen. Allerding reden wir hier nicht von frei zugänglichen Amateursportplätzen, sondern von lange im Vorfeld reservierten Arenen auf die die Basketballvereine of gar nicht das primäre Zugriffsrecht haben.
Ball flach halten. Es wird sicher seitens des Vereins klar kommuniziert was für die Testspiele gilt.
Aus verschiedenen Artikeln etwas abzuleiten verwirrt oft mehr, als das es hilft. Zudem könnte es täglich zu Änderungen kommen.
Aber ernsthaft :
Da muss sich was tun. Wäre ein erheblicher Standortnachteil für alle Clubs mit Hallen in Bayern.
Das kann leider so kommen. In Baden Württemberg ist man sogar Inzidenzunabhängig. Das führt dazu, dass Ludwigsburg, Heidelberg und Crailsheim die Hallen mit einem 3G Konzept in der Theorie bis auf den letzten Platz füllen dürfen.
Für Clubs die Hallen in Bundesländern mit Inzidenzregeln haben kann, so ein riesen Nachteil entstehen.