Der Fall Saibou dreht sich aber um das Verhältnis "Arbeitnehmer-Arbeitgeber", und hat deshalb mit Meinungsfreiheit nix zu tun...
Doch, auch. Weil ein AG seinen AN nicht wegen einer abweichenden Meinung (und sei sie noch so abstrus) einfach so vor die Tür setzen kann. Und das ist auch nicht verkehrt so. Ich denke, man wird sich wie immer auf einen Aufhebungsvertrag (bzw. eine Umwandlung der unwirksamen in eine wirksame Kündigung) mit einer Abfindung vereinbaren. Billig wird es für Bonn vermutlich nicht werden.