- Offizieller Beitrag
Ich dachte immer, wenn höhere Gewalt im Spiel ist hat man keinen Anspruch auf eine Rückerstattung, wieder was gelernt.
Es ist halt keine "Höhere Gewalt"
Es ist eine Vorsichtsmaßnahme. (würd ich nun so mal deuten)
Aber wie ich schon schrieb, da sind sich die Anwälte selbst noch nicht ganz einig.
Was aber selbst schauen kannst... die Ticket AGB (TAGB) sind ja bei ratiopharm ulm nachzulesen.
Das Wort "höhere Gewalt" findest da meines Wissens nicht.
Es werden auch nur Spielverlegungen angesprochen.
EIn Spielausfall wird dort nicht angesprochen.