FCBB akzeptiert Erklärung und Lösungsweg der BBL zum „Fall Ludwigsburg“

    • Offizieller Beitrag

    bayern_muenchen


    Der FC Bayern Basketball hat der Beendigung des Berufungsverfahrens vor dem Schiedsgericht der Basketball-Bundesliga (Beko BBL) zur Wertung des vierten Playoff-Viertelfinals bei den MHP Riesen Ludwigsburg zugestimmt. Wegen „Unzulässigkeit“ hatte die BBL-Spielleitung in erster Instanz den Protest des FCBB ab- und auch die Berufung zurückgewiesen, sodass sich das Schiedsgericht in einer mehrstündigen mündlichen Verhandlung mit dem Fall beschäftigte.

    Die Beko BBL räumte dabei zur Beendigung des Verfahrens in einer Erklärung ein, „dass das Handeln der offiziellen Personen am Ende des vierten Viertelfinalspiels außerordentlich unglücklich“ gewesen sei. „Insbesondere die nach den Regularien nicht zulässige Benutzung des Instant-Replay-Systems führte im Verfahren zu Missverständnissen und offenen Rechtsproblemen. Die BBL bedauert dies“, heißt es dort. Und weiter: „Die BBL nimmt diese Situation zum Anlass, Schiedsrichter und Kommissare vor der Saison 2016/17 umfassend nachzuschulen.“

    Der FCBB stimmte dem Vorschlag des Schiedsgericht zur einvernehmlichen Beendigung des Verfahrens zu, Geschäftsführer Volker Stix erklärte: „Bekanntermaßen haben wir im fünften Spiel das Halbfinale erreicht. Uns ging es letztlich nicht um ein Wiederholungsspiel, das uns vielleicht zustand, sondern um die dringend erforderliche Rechtssicherheit für die Zukunft – und vor allem um eine Sensibilisierung für die Situationen der Protestanmeldung und der Nutzung des Instant Replay. Dass die BBL und auch der Kommissar hier Fehler konstatierten und künftig besondere Nachschulungen erfolgen werden, akzeptieren wir und ist ganz in unserem Sinne.“

    Die vierte Playoff-Partie hatte Ludwigsburg 75:69 gewonnen und damit die Serie zum 2:2 ausgeglichen. Kurz vor Schluss hatte jedoch der leitende Schiedsrichter einen berechtigten Münchner Korb zum 69:73 zunächst anerkannt, dann aber nach einer in den Regeln nicht vorgesehenen Nutzung des „Instant Replay“ (Video-Beweis) wieder aberkannt. Die BBL-Spielleitung hatte die Ablehnung von Protest und Berufung damit gegründet, Bayern-Co-Trainer Philipp Köchling sei nicht zur Protesteinlegung berechtigt gewesen.

    Die Leitung des Schiedsrichterreferats der BBL hatte bereits nach der Protestabweisung der Spielleitung eingeräumt, dass die Instant-Replay-Nutzung fehlerhaft gewesen sei und zudem der diskutierte Münchner Korb hätte zählen müssen. Das BBL-Schiedsgericht wies nun im Verfahren zusätzlich darauf hin, dass Verbesserungsbedarf hinsichtlich der Abläufe bei der Protestanmeldung und -Einlegung herrsche. Die AG Basketball-Bundesliga solle im Rahmen einer AG-Tagung „die aus dem vorliegenden Verfahren ergebenden Probleme ansprechen und einer sportlichen Lösung zuführen“.

    Auch diesem Vorgehen stimmten die BBL und der FC Bayern Basketball zu und schlossen einen Vergleich zum Verfahrensaufwand.

    Pressemeldung: FCBB