- Offizieller Beitrag
Im Leserbrief geht es ja eigentlich mehr um den Unterschied der Rechtsformen:>>die gewinnorientierte Kapitalgesellschaft BBU 01 GmbH ggü. dem gemeinützigen Verein BBU 01 e.V.
und die dazugehörige Frage:
Welche dieser beiden Rechtsformen ist zur Förderung mit öffentlichen Geldern berechtigt ??
Mit 15 Mio ist das dann doch nicht so ein ganz billiges "Vereinsheim" wie manche Schwaben annehmen zu glauben...... :augenrollen:
Berechtigt.... wenn dann macht das ganze vielleicht nen Steuerlichen Unterschied. Aber wenn die Städte beschließen zu fördern dürft es egal sein ob GmbH oder Verein.
Die Stadt könnte ja zum Beispiel auch ne Firma fördern und unterstützen weil sie darin Vorteile sieht, wenn diese Firma bleibt und wächst.
Anders gesagt in dirsem Fall. Die Stadt bekommt ne Sporthalle mehr, was von ihrem interesse sein dürfte, und bezahlt dafür nur einen Anteil.