Orange Campus...

  • Mist....das macht echt neugierig..leider hab ich keinen Zugriff auf die Print-Ausgabe :-/

    "Ich bin zwar anderer Meinung als Sie, aber ich würde mein Leben dafür geben, daß Sie Ihre Meinung frei aussprechen dürfen"
    (nach R. Descartes)

    "Ich weiss nicht, ob es besser wird, wenn es anders wird. Aber es muss anders werden,wenn es besser werden soll.“
    (G. F. Lichtenberg)

  • Es ist ein Leserbrief. Darin tauchen Fragen auf, die ja nicht ganz aus der Luft gegriffen sind.
    Es geht ja auch um viel Geld.

    Aber ich bin sicher TS hat darauf Antworten. Ob er diese öffentlich macht wird sich zeigen.

    Naja...es sieht schon sehr stark nach "Mimimi-Nachtreten" aus.....wenn ich ehrlich bin.

    "Ich bin zwar anderer Meinung als Sie, aber ich würde mein Leben dafür geben, daß Sie Ihre Meinung frei aussprechen dürfen"
    (nach R. Descartes)

    "Ich weiss nicht, ob es besser wird, wenn es anders wird. Aber es muss anders werden,wenn es besser werden soll.“
    (G. F. Lichtenberg)

    • Offizieller Beitrag

    ich hätt es verstanden wenn jemand neutrales dies bemängelt und nachgefragt hätte.... aber auch noch "unterschrieben" mit Vorstand von.... das hat automatisch den mimimi Beigeschmack.
    Und hier der Presse vorwerfen sie hätten nicht informiert...
    Ist es deren Pflicht ? ...sie können informieren, aber müssen sie ???
    Wenn er so viele Fragen hat, wieso geht er nicht einfach aufs Neu-Ulmer Rathaus und stellt die Fragen dort direkt. Denn die wissen es mit Sicherheit.

    Wieso schreibt die Presse nicht mal über den SV Oberelchingen... was da alles so läuft oder auch nicht rund läuft ? Will er dass das alles die Presse schreibt ? ...wenn er schon bemängelt dass die Presse dem nicht nachkommt, lach.

  • Also ich bin sicher kein Freund vom Elchinger aber mal ne banale Frage.

    Wem gehört der Orange Campus nach Fertigstellung ? BBU01 e.V ???
    Wer darf die Anlage dann nutzen für die öffentliche Steuergelder in nicht geringer Höhe
    (5Mio ???) verwendet werden ?

    Ratiopharm Ulm fungiert als GmbH. Quasi ne Firma. Wieso sollte man dieser ein Nachwuchsleistungszentrum finanzieren ?

    Vielleicht gibts ja User die da mehr drin stecken und etwas aufklären können

  • @ kathino

    Grund und Boden gehört den Städten - Erbbaupacht durch BBU01. Was drausteht solange der Erbbaupachtvertrag läuft gehört BBU01. Die Anlage als solche ist weitestgehend öffentlich zugänglich für die Allgemeinheit. Auf der Homepage des Clubs findest noch weitere Infos.

  • :rotfl: :rotfl: :rotfl: :rotfl: :rotfl: man muss nicht jedem Versager ein Forum geben und ihn damit aufwerten.

    Der Orange Campus ist sehr transparent, da gibt es nichts zu verheimlichen. Und wenn man im Erbbaurecht etwas baut, dann gehört das alles früher oder später wieder zu 100% den Städten, die dafür nicht einmal 30 % der Kosten beigetragen haben. Wenn es denn überhaupt dazu kommt. Ist ja noch alles offen und geht momentan seinen ganz normalen politischen Weg. Dass es da einige Typen gibt, die einem Steine in den Weg werfen who cares. Vor allem wenn es sich um solche stadtbekannten ... handelt. monty_smilie :rotfl: :rotfl: :rotfl: :rotfl:

  • Auszug aus wikipedia:

    "Das Erbbaurecht erlischt durch Ablauf der vereinbarten Zeit. Errichtete Gebäude müssen nicht nach Ablauf der vereinbarten Zeit vom Grundstück entfernt werden; der Erbbauberechtigte erhält vielmehr grundsätzlich eine Vergütung für den Gebäudewert (§ 27ErbbauRG). Ein aufgrund eines Erbbaurechts errichtetes Bauwerk gilt als wesentlicher Bestandteil des Erbbaurechts ("Akzessorietät") und nicht des Grundstücks (§ 12 Abs. 1 S. 1 ErbbauRG). Eigentümer des Bauwerks ist somit der Erbbauberechtigte und nicht der Grundstückseigentümer. Erlischt das Erbbaurecht, so wird das Bauwerk zum wesentlichen Bestandteil des Grundstücks, d. h., dass jetzt der Grundstückseigentümer zum Eigentümer des Bauwerks wird.

    Da ein Bauwerk gemäß § 94 BGB als wesentlicher Bestandteil des Grundstücks gilt, erstreckt sich das Eigentum am Grundstück im Regelfalle auch auf das Bauwerk. Das Erbbaurecht führt jedoch zu einem Auseinanderfallen des Eigentums am Grundstück und dem darauf befindlichen Bauwerk und damit zu einer Ausnahme von dieser Regel.

    In der Praxis wird das Erbbaurecht in Deutschland meist von Eigentümern größerer Flächen verwendet, um die Bebaubarkeit von Grundstücken wirtschaftlich auszunutzen und dennoch ihr Grundvermögen dauerhaft zu erhalten. Erbbaurechte werden daher vor allem von Kommunen, Kirchen und Stiftungen, seltener von Privatpersonen (insbesondere Adelshäusern) und Unternehmen vergeben. Grundsätzlich ist aber jeder Grundstückseigentümer berechtigt, ein Erbbaurecht zu bestellen.

    Städte und Gemeinden vergeben Erbbaurechte gelegentlich an gemeinnützige Vereine (Sportvereine usw.) um die Möglichkeit des Baus eines Vereinsheims zu schaffen, ohne dass der Verein das finanzielle Risiko der Grundstücksfinanzierung eingehen muss. Das Erbbaurecht bietet dem Grundstückseigentümer die Möglichkeit, dem Erbbauberechtigen aufzuerlegen, in welchem Umfang der Erbbauberechtigte sein Recht ausüben kann. Etwa kann eine Gemeinde dem Sportverein auferlegen, das Vereinsheim nur als solches zu nutzen. Anderenfalls handelt der Sportverein vertragswidrig und muss, sofern dies vereinbart wurde, das Erbbaurecht wieder an die Gemeinde rückübertragen (sog. Heimfall).

    Erbbaurechtverträge laufen in der Regel zwischen 75 und 99 Jahren. Gewerbliche Erbbaurechtsverträge haben in der Regel eine Laufzeit von 40 bis 50 Jahren. Das Erbbaurecht kann veräußert und – wie der Begriff sagt – vererbt werden. Veräußerungen, Belastungen und bauliche Erweiterungen bedürfen der Zustimmung des Grundeigentümers."


    Im Leserbrief geht es ja eigentlich mehr um den Unterschied der Rechtsformen:

    >>die gewinnorientierte Kapitalgesellschaft BBU 01 GmbH ggü. dem gemeinützigen Verein BBU 01 e.V.

    und die dazugehörige Frage:

    Welche dieser beiden Rechtsformen ist zur Förderung mit öffentlichen Geldern berechtigt ??

    Mit 15 Mio ist das dann doch nicht so ein ganz billiges "Vereinsheim" wie manche Schwaben annehmen zu glauben...... :augenrollen:

    3 Mal editiert, zuletzt von LOGUS (16. September 2016 um 07:59)